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ZweitmeinungEs ist absolut nichts Ungewöhnliches, dass sowohl der Patient als auch der Arzt einen weiteren Spezialisten um seine Meinung zu einem bestimmten Problem oder Rat bittet. Wann ist eine Zweitmeinung einzuholen?Eine Zweitmeinung kann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Patient am Rat eines Arztes Zweifel hat, einen Diagnosefehler vermutet, sich wiederholt erfolglos Behandlungen unterzogen hat oder aus einem anderen Grund kein Vertrauen mehr in den behandelnden Arzt hat. Angesichts der Tatsache, dass Unfruchtbarkeit viele Ursachen haben kann, gibt es zahllose relevante Fachgebiete. Wenn ein Arzt nicht auf das betreffende Fachgebiet spezialisiert ist, kann das Einholen einer Zweitmeinung eines Facharztes auf diesem speziellen Fachgebiet in Erwägung gezogen werden. Da der Patient sich eingehend mit der Unfruchtbarkeitsproblematik auseinander gesetzt hat und sich ständig auf dem Laufenden hält, ist er bzw. sie besser in der Lage zu beurteilen, ob eine Zweitmeinung eingeholt werden sollte. Vorbereitung für eine ZweitmeinungDer Arzt, der die Zweitmeinung abgeben soll, muss mindestens genauso viel Erfahrung auf diesem Gebiet haben wie der erste Arzt des Patienten. Bei der Wahl eines Arztes für eine Zweitmeinung kann ein Patient den ersten Arzt nach einer Empfehlung fragen oder sich von anderen Quellen leiten lassen. Bevor der Patient zu dem zweiten Arzt geht, um ihn um eine Zweitmeinung zu bitten, muss er bzw. sie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des ersten Arztes vollständig überprüfen und verstehen. Bei der Terminabsprache für eine Zweitmeinung muss der Patient fragen, welche Unterlagen noch vor Wahrnehmung des Termins vorliegen müssen. Der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, möchte wahrscheinlich die Laborergebnisse, Röntgenbilder sowie weitere medizinische Unterlagen einsehen, bevor er den Patienten empfängt. Es ist durchaus üblich, den ersten Arzt um ein Schreiben, das alle relevanten Informationen sowie die Untersuchungsergebnisse enthält, zu bitten. Wie ist mit einer Zweitmeinung umzugehen?In der Regel stimmt die Zweitmeinung mit der Meinung des ersten Arztes überein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss sich der Patient entscheiden, ob er bzw. sie beim ersten Arzt in Behandlung bleibt, zu dem Arzt, der die Zweitmeinung angegeben hat, wechselt oder sogar eine weitere ärztliche Meinung einholt.Bezahlung einer ZweitmeinungEinige Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Zweitmeinung, insofern diese mit der Diagnose und Behandlung von Unfruchtbarkeit im Zusammenhang steht. Der Patient muss seine bzw. ihre Versicherungsscheine überprüfen, um herauszufinden, ob und in welchem Maße eine Zweitmeinung abgedeckt ist und ob bestimmte Voraussetzungen für die volle Deckung der Kosten besteht (beispielsweise ein Schreiben des ersten Arztes). |
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