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Zusammenfassung Kostenzuschuß durch den IVF Fonds

Anzahl der Versuche:

  • Anspruch besteht für höchstens vier IVF-Versuche pro Paar und pro Schwangerschaft

Altersgrenze am Beginn jedes Versuches:

  • die Frau darf nicht älter als 40 Jahre,
  • der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.

Medizinische Indikation:

  • bei nachgewiesener Funktionsuntüchtigkeit der Tuben (keine Tubenligatur)
  • bei Polycystischem Ovarsyndrom
  • bei Endometriose

und/oder

  • Pathospermie (= zumindest einer der vier folgenden Faktoren muß bei zwei Spermiogrammen vorliegen. Die beiden Befunde dürfen nicht älter als 2 Jahre sein und müssen im Abstand von mindestens 4 Wochen und nach WHO-Kriterien erstellt worden sein!)
  1. Dichte: < 10 Millionen Spermien pro ml
  2. Motilität: £ 30% vorwärts bewegliche Spermien
  3. < 20% schnell vorwärts bewegliche Spermien
  4. Morphologie: >70% pathologische Formen

Bei Pathospermie besteht Anspruch auf Durchführung einer IVF mit zusätzlicher Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI).

Der IVF-Fonds trägt bei Vorliegen der umseitig genannten Voraussetzungen 70% der Behandlungs- und Medikamentekosten.

Die restlichen 30% der Kosten sowie einen Medikamentenbeitrag hat das Paar selbst zu bezahlen. Dieser Selbstbehalt beträgt bei den nachfolgenden Leistungen:

In-vitro Fertilisation (IVF)

€ 414,24 bzw. € 425,14 (evt. + Mwst)

Kostenbeitrag Medikamente:
abhängig vom Stimulationsschema und der indiviuellen Reaktion der Patientin
durchschnittlich

€ 200,- - € 300,-

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