Wunschkind-Begleiter ist ein individuelles Newsletterprogramm
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Zusammenfassung Kostenzuschuß durch den IVF Fonds
Anzahl der Versuche: - Anspruch besteht für höchstens vier IVF-Versuche pro Paar und pro Schwangerschaft
Altersgrenze am Beginn jedes Versuches: - die Frau darf nicht älter als 40 Jahre,
- der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
Medizinische Indikation: - bei nachgewiesener Funktionsuntüchtigkeit der Tuben (keine Tubenligatur)
- bei Polycystischem Ovarsyndrom
- bei Endometriose
und/oder - Pathospermie (= zumindest einer der vier folgenden Faktoren muß bei zwei Spermiogrammen vorliegen. Die beiden Befunde dürfen nicht älter als 2 Jahre sein und müssen im Abstand von mindestens 4 Wochen und nach WHO-Kriterien erstellt worden sein!)
- Dichte: < 10 Millionen Spermien pro ml
- Motilität: £ 30% vorwärts bewegliche Spermien
- < 20% schnell vorwärts bewegliche Spermien
- Morphologie: >70% pathologische Formen
Bei Pathospermie besteht Anspruch auf Durchführung einer IVF mit zusätzlicher Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Der IVF-Fonds trägt bei Vorliegen der umseitig genannten Voraussetzungen 70% der Behandlungs- und Medikamentekosten. Die restlichen 30% der Kosten sowie einen Medikamentenbeitrag hat das Paar selbst zu bezahlen. Dieser Selbstbehalt beträgt bei den nachfolgenden Leistungen:
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In-vitro Fertilisation (IVF)
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€ 414,24 bzw. € 425,14 (evt. + Mwst)
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Kostenbeitrag Medikamente: abhängig vom Stimulationsschema und der indiviuellen Reaktion der Patientin durchschnittlich
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€ 200,- - € 300,-
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IVF-Zentren in Österreich
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